Die meisten Röntgenbilder werden heutzutage nicht mehr auf Film, sondern digital hergestellt und gespeichert. Mit der fortschreitenden Digitalisierung ergeben sich neue Möglichkeiten, Daten zu speichern und zu verwenden. Ausdruck dieser Entwicklung ist das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), das am 15. April 2017 in Kraft getreten ist. Das Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen z.B. Gesundheitsdaten, Röntgenbilder oder Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen Eingang in das elektronische Patientendossier finden und dort bearbeitet werden dürfen. Doch was bedeutet die Einführung des Gesetzes für die Patientin und den Patienten? Welche Entscheidungen müssen sie treffen? Welche Pflichten und Rechte bestehen für die Patientin und den Patienten, die Ärzteschaft und die Spitäler? Welche Daten möchten wir mit dem Hausarzt, mit der Dermatologin oder mit dem Psychiater teilen? Und sind wir auf dem Weg zum «gläsernen Patienten»?
Das elektronische Patientendossier wirft Fragen zum eigenen Umgang mit Gesundheitsdaten auf und stellt grosse Herausforderungen an das gesamte Gesundheitswesen in der Schweiz. Zusätzlich stellen sich vielfältige juristische Fragen u.a. zum Datenschutz und zum informationellen Selbstbestimmungsrecht. Die Chancen und Risiken der Einführung eines elektronischen Patientendossiers in der Schweiz werden als Teilaspekt des Forschungsprojekts «aktuelle Entwicklungen in der Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf das Medizin- und Gesundheitsrecht» untersucht.
Isabel Baur ist Geschäftsführerin des Kompetenzzentrums Medizin – Ethik – Recht Helvetiae (MERH) der Universität Zürich und hat über personalisierte Medizin promoviert. Mehr
Prof. Dr. Brigitte Tag ist Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und Vorsitzende des MERH Leitungsausschusses. Mehr
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