Samstag 13:00, 08. September 2018

Urteils(un)fähigkeit unter der Lupe

Kurze Vorträge mit langer Wirkung

Damit ein Mensch nach dem Schweizer Gesetz handlungsfähig ist, müssen zwei Dinge gegeben sein: die Volljährigkeit und die Urteilsfähigkeit. Urteilsfähigkeit wird als die Fähigkeit beschrieben, vernunftgemäss zu handeln. Doch wie ist der Begriff «vernunftgemäss» zu verstehen, und welche Personen gelten als urteilsfähig?

In unserem Leben nehmen wir tagtäglich unterschiedliche rechtliche Handlungen vor, sei dies der Lebensmitteleinkauf, das Buchen eines Ferienflugs oder die Äusserung unseres Willens mittels einer Patientenverfügung. Nach unserer Lebenserfahrung und unserem Wissen beurteilen wir Sachverhalte und handeln entsprechend. Die Fähigkeit des Denkens und die Persönlichkeit der einzelnen Person sind aufs Engste verknüpft. Was passiert nun aber, wenn unser Denken und Handeln beeinträchtigt ist? Kann die ältere Dame, die an Demenz leidet, einen Vertrag über ein zweijähriges Handyabonnement abschliessen und hat ihr Testament Gültigkeit, wenn sie ihren 20jährigen Pfleger begünstigt? Oder: Inwieweit wird dem an Leukämie erkrankten 12jährigen Patienten die Urteilsfähigkeit im Hinblick auf eine lebenserhaltende Massnahme zugesprochen? Wir nehmen Sie mit auf eine juristische Reise durch die Begriffe der Handlungsfähigkeit, der Urteils(un)fähigkeit, ihrer Relativität und den juristischen Folgen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Isabel Baur ist Geschäftsführerin des Kompetenzzentrums Medizin – Ethik – Recht Helvetiae (MERH) der Universität Zürich und hat über personalisierte Medizin promoviert. Mehr




Kamera und Schnitt: Barbara Krieger



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